In jeder Kirchengemeinde besteht ein Pfarrgemeinderat. Er ist ein von den wahlberechtigten Mitgliedern der Kirchengemeinde gewähltes synodales Gremium. Der Pfarrgemeinderat dient der Verwirklichung des Auftrages Jesu Christi in seiner Kirche, insbesondere durch den Aufbau einer lebendigen Gemeinde. - Synodalordnung des Bistums Limburg.