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"Aufarbeitung der eigenen Schuld"

Erklärung des Ständigen Rats zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs
"Aufarbeitung der eigenen Schuld"
"Aufarbeitung der eigenen Schuld"
Eine Veröffentlichung der Deutschen Bischofskonferenz © DBK.de

Der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz erklärt anlässlich seiner Sitzung am Dienstag, 25. Januar, in Würzburg:

„Die Veröffentlichung eines weiteren Gutachtens über die verbrecherischen Taten sexuellen Missbrauchs und deren Vertuschung hat uns tief erschüttert. Dadurch, dass auch das Wirken des früheren Papstes Benedikt XVI. als Erzbischof von München und Freising Untersuchungsgegenstand war, und durch dessen Einlassungen hat das Gutachten eine besondere Aufmerksamkeit erfahren. 

Wir spüren den erheblichen Vertrauensverlust und verstehen das große Misstrauen, das uns Bischöfen aus der Gesellschaft und von den Gläubigen entgegengebracht wird. Die Aufarbeitung der eigenen Schuld – unabhängig und frei von falschen Rücksichten – setzen wir kontinuierlich fort und ziehen die systemischen Konsequenzen, um solche Verbrechen zu verhindern. Unsere mehrfach verschärften Leitlinien in der Bekämpfung des Missbrauchs, unsere Präventions- und Interventionsarbeit haben seit mehreren Jahren international anerkannte Standards erreicht.

Um der Wahrheit Willen ist es notwendig, dass wir Bischöfe uns der Verantwortung stellen, die uns und unsere Vorgänger im Wesentlichen alle gleich betrifft. Wir brauchen einen umfassenden kirchlichen Kulturwandel, den wir aus Respekt vor den Betroffenen, aus Achtung vor den Gläubigen und aus innerer Verpflichtung heraus vollziehen müssen. Verbrechen und mangelnde Verantwortung werden aufgeklärt, auch wenn der Prozess schmerzhaft ist. Dazu haben sich die Bistümer nach der Veröffentlichung der MHG-Studie (Studie „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“) im September 2018 verpflichtet. Nachdem Gutachten einzelner Bistümer erschienen sind, werden weitere folgen; die Erschütterung wird uns weiter begleiten. Denn die Aufarbeitung bringt nicht nur das schändliche Verhalten der Täter ans Licht, sondern zeigt auch, wie sich kirchliche Führungsverantwortliche unangemessen und falsch verhalten haben. Persönliche Verantwortung – auch früherer Verantwortungsträger – darf nicht nivelliert werden.

Wir sind dankbar für die enge und gute Zusammenarbeit mit dem Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung gegen sexuellen Missbrauch (UBSKM). Die von uns Bischöfen mit dem UBSKM im Juni 2020 geschlossene Vereinbarung ist weiter die Basis für alle institutionelle Aufarbeitung. Deshalb begrüßen wir, dass der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung vorsieht, das Amt des UBSKM zu stärken, indem es gesetzlich verankert wird und eine regelmäßige Berichtspflicht gegenüber dem Parlament hat. Die Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs muss ein gesamtgesellschaftliches Anliegen sein. Das wollen wir unterstützen, insbesondere durch die Aufarbeitungskommissionen in den Bistümern. Dabei steht das kirchliche Recht nicht über dem staatlichen Recht. 

Die katholische Kirche befindet sich in einer großen und vielfältigen Krise. Wir sehen die hohen Austrittszahlen, wir erleben den extremen individuellen wie öffentlichen Vertrauensverlust. Wir spüren auch die Entmutigungen und Enttäuschungen bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, bei den Gläubigen, bei engagierten und treuen Gliedern der Kirche, die sich an vielfältigen Stellen im christlichen Sinne für die Menschen und die Kirche einsetzen. Wir brauchen Erneuerung. Ein wesentlicher Baustein dazu ist der Synodale Weg, den wir seit 2019 mit dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken und vielen weiteren Vertreterinnen und Vertretern des kirchlichen Lebens gehen, um Möglichkeiten zu finden, systemische Ursachen von Missbrauch künftig auch durch strukturelle Veränderungen zu verhindern. Er ist nicht ohne Kontroversen, aber wir sind zuversichtlich, zu gemeinsamen Lösungen zu kommen. Nur auf dem Weg der Versöhnung, des gegenseitigen Respekts und der Akzeptanz kann der Synodale Weg Früchte für eine erneuerte Kirche tragen. Wir sind überzeugt, dass unserer Kirche Zukunft verheißen ist, weil wir an die erneuernde Kraft des Geistes Jesu glauben, der in allen Gliedern des Volkes Gottes wirkt und uns als Kirche den Weg der Wahrheit und der Gerechtigkeit zeigt.“
 

Die Deutsche Bischofskonferenz ist ein Zusammenschluss der katholischen Bischöfe aller (Erz-)Bistümer in Deutschland. Derzeit gehören ihr 69 Mitglieder (Stand: Januar 2022) aus den 27 deutschen (Erz-)Bistümern an. Sie wurde eingerichtet zur Förderung gemeinsamer pastoraler Aufgaben, zur Koordinierung der kirchlichen Arbeit, zum gemeinsamen Erlass von Entscheidungen sowie zur Kontaktpflege zu anderen Bischofskonferenzen. Oberstes Gremium der Deutschen Bischofskonferenz ist die Vollversammlung aller Bischöfe, die regelmäßig im Frühjahr und Herbst für mehrere Tage zusammentrifft. 

Um die Vollversammlung von laufenden Aufgaben zu entlasten und eine kontinuierliche Beratung der Diözesanbischöfe zu gewährleisten, wurde 1974 der Ständige Rat eingerichtet, in dem jede Diözese durch den Bischof mit Sitz und Stimme vertreten ist. Der Bischof kann sich durch einen Weihbischof aus seiner Diözese vertreten lassen. Der Ständige Rat kommt jährlich fünf- bis sechsmal zu einer eintägigen Sitzung zusammen.

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