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LebensZeichen 46/2023

Wöchentliche Mitteilungen der Pfarrei St. Peter und Paul
LebensZeichen 46/2023
LebensZeichen 46/2023
© St. Peter und Paul Wiesbaden-Schierstein

WahlZeichen

Liebe Jugend, ihr seid gefragt!

Die Jugendsprecher:innenwahl steht an. Ihr habt die Möglichkeit, Teil des Pfarrgemeinderates zu werden und die Interessen der Jugendlichen in unserer Pfarrei St. Peter und Paul zu vertreten.

Jugendsprecher:in – Was ist das? – Der:die Jugendsprecher:in vertritt die Interessen der Jugendlichen im Pfarrgemeinderat. Der Pfarrgemeinderat ist das gewählte Gremium in einer Pfarrei, das alle Fragen, die die Belange der Pfarrei betreffen, gemeinsam mit dem Pfarrer berät und entscheidet. Es ist wichtig, dass bei solchen Entscheidungen auch die Perspektiven von Jugendlichen bedacht werden – deshalb können die Jugendlichen einer Pfarrei eine eigene Vertretung in den Pfarrgemeinderat wählen. Das ist der:die Jugendsprecher:in. Die Amtszeit von Jugendsprecher:innen beträgt 2 Jahre.

Was tut der:die Jugendsprecher:in? – Der:die Jugendsprecher:in ist stimmberechtigtes Mitglied im Pfarrgemeinderat. Dabei bringt er die Perspektive der Kinder und Jugendlichen in die Beratungen mit ein und informiert regelmäßig darüber, was die Kinder und Jugendlichen der Pfarrei aktuell beschäftigt, was sie sich wünschen oder was sie planen. Außerdem sorgt er:sie dafür, dass sich der Pfarrgemeinderat mit Themen beschäftigt, die insbesondere für Kinder und Jugendliche wichtig sind. Konkret bedeutet das, dass Jugendsprecher:innen an den  Pfarrgemeinderatssitzungen teilnehmen.

Sicherlich kostet dies Zeit und Mühe – aber es lohnt sich! Man kann lernen, wie man Interessen vertritt, lernt verschiedene Personen aus der Pfarrei kennen und kann mit anderen in der Pfarrei engagierten Personen etwas für die Pfarrei und den Kirchort tun.

Wer darf kandidieren? – Alle Katholik:innen, die am Tag der Jugendsprecher:innenwahl mindestens 16 Jahre alt sind und in der Pfarrei wohnen oder in der Jugendarbeit der Pfarrei aktiv sind. Die Kandidat:innen dürfen nicht in einer anderen Pfarrei für den Pfarrgemeinderat oder das Amt des:der Jugendsprecher:in kandidieren.

Wer darf wählen? – Alle katholischen Jugendlichen, die in der Pfarrei wohnen oder in der Pfarrei aktiv sind und am Wahltag mindestens 14, höchstens 26 Jahre alt sind.

Wie schlage ich einen:eine Kandidaten:Kandidatin vor? – Ein Wahlvorschlag muss von wenigstens fünf wahlberechtigten Jugendlichen unterschrieben sein. Jedem Wahlvorschlag ist das schriftliche Einverständnis zur Kandidatur beizufügen. Die Wahlvorschläge können noch unmittelbar vor Beginn der Wahlversammlung eingereicht werden.

Wann wird gewählt?

Die Jugendsprecher:innenwahl ist am 10. Deezember 2023 nach der Messe in St. Marien, also ca. 12 Uhr im Jugendraum des Kettelerhauses.

Ihr seid neugierig geworden und wollt mehr erfahren? Dann meldet euch gerne bei

Christoph Köhl (ackoehl@bistumt-onlinelimburg.de)
Katharina Weber (katharina@bistummatten-weberlimburg.de)
Chamoun Massoud (chamoun99@bistumlivelimburg.de)

Euer Jugendwahlausschuss

MACHT MIT, ES GEHT UM EUCH!

LiturgieZeichen

34. Sonntag im Jahreskreis

Vorabendmessen am Samstag, 25. November 2023

18:00 Uhr      St. Hedwig (Kpl. Schuh); Mariä Heimsuchung (Kpl. Kubiak); St. Georg und Katharina (Pfr. Ginter); Herz Jesu (Pfr. Schmitt)

Sonntagsmessen am Sonntag, 26. November 2023

09:30 Uhr      St. Peter und Paul (Pfr. Ginter); St. Josef (P. Scheloske); St. Kilian (Pfr. Schmitt)
11:00 Uhr      St. Klara (P. Joy); St. Marien (Pfr. Ginter)
12:00 Uhr      St. Kilian (kroatische Gemeinde)

Notfallhandynummer für Versehgänge und Krankensalbung: 0177/4110753

Laden Sie sich hier das Lebenszeichen 46/2023 herunter

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Bistum Limburg

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