Jugendsprecherwahl 2025
Die Jugendsprecherwahl steht an
Am 29. November wird ein neuer Jugendsprecher/Jugendsprecherin gewählt.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle katholischen Jugendlichen, die in der Pfarrei wohnen oder in der Pfarrei aktiv sind und am Wahltag mindestens 14 oder höchstens 26 Jahre alt sind.
Wer kann kandidieren?
Gewählt werden können Katholiken, die am Tag der Jugendsprecherwahl mindestens 16 Jahre alt sind und in der Pfarrei wohnen oder in der Jugendarbeit der Pfarrei aktiv sind. Die Kandidaten dürfen nicht in einer anderen Pfarrei für das Amt der Jugendsprecherin, des Jugendsprechers kandidieren oder Mitglied im Pfarrgemeinderat einer anderen Pfarrei sein oder auf deren Nachrückliste stehen.
Wo kann gewählt werden?
Nur am Wahltag (29. November 2025) bei der Wahlveranstaltung im Jugendraum, St. Marien, Biebrich.
Wahlvorschläge können im Moment beim Pfarrbüro eingereicht werden.